Mehr Förderung durch Forschungszulage ab 2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten wichtige Verbesserungen bei der Forschungszulage in Kraft. Das zentrale Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland wird damit weiter ausgebaut. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von verbesserten Konditionen.

Afbeelding van Anne Babijn in gesprek met een klant.

Förderquote für KMU bleibt erhöht

Die Forschungszulage bleibt das wichtigste steuerliche Förderinstrument für F&E in Deutschland. Für KMU gilt weiterhin die erhöhte Förderquote von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Signal zur Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Höhere Bemessungsgrundlage

Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage. Diese steigt auf 12 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmen. Dadurch können künftig auch größere Forschungsprojekte in höherem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

Anhebung der Eigenleistungen

Auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die selbst aktiv an Forschungsprojekten mitwirken, profitieren von der Reform. Die förderfähigen Eigenleistungen von Inhabern werden auf 100 Euro pro Stunde angehoben. Dies erhöht die Attraktivität, eigene Arbeitszeit gezielt in Innovationsprojekte zu investieren.

Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland

Mit diesen Anpassungen stärkt Deutschland seine Position als attraktiver Standort für Forschung und Entwicklung. Die erweiterten Förderbedingungen sollen Unternehmen dazu ermutigen, ihre Investitionen in innovative Technologien und zukunftsweisende Projekte weiter auszubauen.

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Elija, Fördermittel-berater!

Leidenschaft für die Transformation komplexer Projekte in Fördermittel.

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