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Forschungs­zulage

Die Forschungszulage ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie bietet attraktive steuerliche Vorteile und unterstützt innovative Projekte unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Erfahren Sie auf dieser Seite, wie die Forschungszulage funktioniert, wer davon profitieren kann und wie die Beantragung abläuft.

Was ist die Forschungszulage? 

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie unterstützt innovative Projekte und entlastet Unternehmen finanziell, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Unternehmen können die Forschungszulage für förderfähige F&E-Vorhaben beantragen. Der mögliche finanzielle Vorteil beträgt bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr.

Die Förderung wird als steuerliche Zulage gewährt und kann sogar genutzt werden, wenn noch keine Gewinne erzielt werden. Zusammen mit der erhöhten Förderquote für KMUs ist die Forschungszulage besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups, die gezielt in Innovation investieren möchten.

Welche Arten von Projekten sind förderfähig? 

Förderfähig sind Projekte aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (F&E). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ergebnisse kommerziell genutzt werden. Insbesondere gefördert werden:

  • Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, ohne unmittelbare kommerzielle Zielsetzung oder Nutzung.

  • Industrielle Forschung: Gezielte Forschung, um neues Wissen und neue Fähigkeiten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu gewinnen.

  • Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen Wissens zur Entwicklung oder signifikanten Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

Entscheidend ist, dass das Projekt eine neuartige Komponente aufweist, das Projektziel nicht 100%ig automatisch erreicht wird und nicht naheliegend auf bestehendem Wissen basiert.

Für wen ist die Forschungszulage gedacht? 

Die Forschungszulage richtet sich an alle Unternehmen in Deutschland, die steuerpflichtig sind – unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Dazu zählen Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen selbst Forschung und Entwicklung betreibt oder F&E-Aufträge vergibt. Auch Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können förderfähig sein.

Wie beantragt man die Forschungszulage? 

Die Beantragung der Forschungszulage läuft in zwei einfachen Schritten:

1. Bescheinigung der Förderfähigkeit

Reichen Sie Ihr F&E-Projekt bei der zuständigen Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein. Dort wird geprüft, ob Ihr Projekt die Anforderungen für Forschung und Entwicklung gemäß FZulG erfüllt.

2. Antrag beim Finanzamt

Nach einer positiven Bescheinigung stellen Sie die Forschungszulage einfach über Ihre Steuererklärung beim Finanzamt. Die Zulage wird entweder mit Ihrer Steuerlast verrechnet oder direkt ausgezahlt.

Forschungszulage rückwirkend beantragen 

Haben Sie Ihr Innovationsprojekt bereits begonnen oder schon abgeschlossen, möchten aber dennoch von den vergangenen Jahren profitieren? Kein Problem! Sie können die Forschungszulage auch rückwirkend für die Jahre 2022 bis 2025 beantragen.

Wachstumschancengesetz: Mehr Planungssicherheit und höhere Anreize für F&E-Investitionen 

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Forschungszulage im Jahr 2024 gezielt weiterentwickelt. Seit dem 28. März 2024 profitieren Unternehmen in Deutschland von verbesserten Rahmenbedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung. Höhere Fördersätze, ein erweiterter Anwendungsbereich sowie vereinfachte Verfahren machen die Forschungszulage zu einem noch wirksameren Instrument zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

Insbesondere Unternehmen, die in zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklungsprojekte investieren, können von den erweiterten Regelungen profitieren. Die Forschungszulage bleibt damit ein zentrales Förderinstrument für innovationsgetriebene Unternehmen in Deutschland.

Neue Regelungen ab 2026: Höhere Bemessungsgrundlage und zusätzliche Kostenpositionen 

Ab 2026 wird die Forschungszulage nochmals deutlich ausgeweitet. Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige F&E-Ausgaben steigt auf 12 Mio. € pro Jahr. Daraus ergeben sich Förderbeträge von bis zu 3 Mio. € für Großunternehmen und bis zu 4,2 Mio. € für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Neben realen Kosten können zukünftig zusätzlich pauschal bis zu 20 % der Gemein- und Betriebskosten als förderfähig angesetzt werden. Diese Erweiterungen erhöhen die Attraktivität der Forschungszulage erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit von F&E-Projekten nachhaltig.

Gerne informieren wir Sie im Detail über alle Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Begleitung bei der Beantragung der Forschungszulage 

Als spezialisierter Fördermittelintermediär unterstützt Ugoo Ihr Unternehmen ganzheitlich bei der Beantragung der Forschungszulage. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung der Förderfähigkeit über die inhaltliche Ausarbeitung der Projekte bis hin zur finalen Antragstellung beim Finanzamt.

Unsere Experten übernehmen die strukturierte Beschreibung der F&E-Vorhaben, koordinieren die Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle und sorgen für die korrekte Erfassung aller förderfähigen Aufwendungen. So stellen wir sicher, dass sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen erfüllt werden und das Förderpotenzial optimal ausgeschöpft wird.

Mit Ugoo reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand, gewinnen Planungssicherheit und können sich vollständig auf Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konzentrieren.

Planen Sie ein Beratungsgespräch!

Mit einem breiten Interesse an Innovationen und Wirtschaft betreuen wir bei Ugoo ein vielfältiges Kundenportfolio – von IT‑Entwicklung bis hin zu physischer Produktentwicklung, sowohl für Startups als auch für mittelständische Unternehmen. Diese Vielfalt ermöglicht es uns, unser Wissen in steuerlichen und technischen Fragen kontinuierlich zu erweitern und Organisationen gezielt bei ihren Innovationsprojekten zu unterstützen.

Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch zur Forschungszulage, und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihr Projekt optimal gefördert werden kann.

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Alles über die Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Sie kann einen Teil der Lohnkosten für F&E-Tätigkeiten steuerlich geltend machen.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, die nachweislich F&E-Projekte durchführen, können die Zulage beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Forschungszulage beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Lohnkosten für F&E-Mitarbeiter. Maximal sind derzeit 1 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr möglich.

Welche Projekte sind förderfähig?

Förderfähig sind Projekte in den Bereichen experimentelle Entwicklung, Forschung und wissenschaftliche Innovation, die neuen Erkenntnissen dienen oder bestehende Technologien verbessern.

Wie wird die Zulage beantragt?

Der Antrag erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dazu muss das F&E-Projekt zuvor von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden.

Fazit 

Die Forschungszulage ist ein für Unternehmen interessantes Instrument um Kosten für Forschung und Entwicklung zu reduzieren. Ihre Vorteile im Überblick: 

  • Die Förderquote beträgt 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen, für KMU bis zu 35 %. 

  • Sie können Kosten rückwirkend bis einschließlich 2022 geltend machen. 

  • Sie können jährlich bis zu 4,2 Millionen Euro für Ihre Forschung erhalten. 

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Dann setzen Sie auf unsere erfahrenen Experten. Wir bereiten Ihren Antrag professionell und zielgerichtet vor, mit klarem Fokus auf eine erfolgreiche Bewilligung.

Darüber hinaus begleiten wir Sie durch den gesamten Antragsprozess und behalten alle Fristen und Anforderungen im Blick. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um alles andere kümmern.

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